Gesetze / Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung

EUStBV 1993

§ 15 Absehen von der Festsetzung der Steuer

Die Einfuhrumsatzsteuer wird nicht festgesetzt für Gegenstände, die nur der Einfuhrumsatzsteuer unterliegen, wenn sie weniger als 10 Euro beträgt und nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes als Vorsteuer abgezogen werden könnte.

§ 14 § 16