Gesetze / Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung
EUStBV 1993§ 15 Absehen von der Festsetzung der Steuer
Die Einfuhrumsatzsteuer wird nicht festgesetzt für Gegenstände, die nur der Einfuhrumsatzsteuer unterliegen, wenn sie weniger als 10 Euro beträgt und nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes als Vorsteuer abgezogen werden könnte.